Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung (ZweiradAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin

Ausfertigungsdatum: 13.06.2014


§ 3 ZweiradAusbV Fachrichtungen der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung wird in einer der beiden folgenden Fachrichtungen durchgeführt:

1.
Fahrradtechnik oder
2.
Motorradtechnik.