(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
-
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
-
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik oder in der Fachrichtung Motorradtechnik und
- 3.
-
integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Bedienen von Fahrzeugen und Systemen,
- 2.
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Außerbetriebnehmen und Inbetriebnehmen von fahrzeugtechnischen Systemen,
- 3.
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Messen und Prüfen an Systemen,
- 4.
-
Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 5.
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 6.
-
Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 7.
-
betriebliche und technische Kommunikation.
(3) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Fahrradtechnik sind:
- 1.
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Herstellen und Anpassen von Fahrrädern,
- 2.
-
Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 3.
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Durchführen von Um- und Nachrüstarbeiten,
- 4.
-
Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 5.
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Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 6.
-
Durchführen von logistischen Maßnahmen,
- 7.
-
Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(4) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Motorradtechnik sind:
- 1.
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Durchführen von Service- und Wartungsarbeiten,
- 2.
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Diagnostizieren von Fehlern und Störungen an Fahrzeugen und Systemen,
- 3.
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Demontieren, Reparieren und Montieren von Bauteilen, Baugruppen und Systemen,
- 4.
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Durchführen von Aus-, Um- und Nachrüstarbeiten,
- 5.
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Untersuchen von Fahrzeugen nach rechtlichen Vorgaben und Richtlinien,
- 6.
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Herstellen von Fahrzeugen und Bauteilen,
- 7.
-
Verkauf von Waren und Dienstleistungen.
(5) Integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
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Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
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Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
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Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
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Umweltschutz,
- 5.
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Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
- 6.
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Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.