Zweiradmechatronikerausbildungsverordnung (ZweiradAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Zweiradmechatroniker und zur Zweiradmechatronikerin

Ausfertigungsdatum: 13.06.2014


§ 2 ZweiradAusbV Dauer der Berufsausbildung

Die Berufsausbildung dauert dreieinhalb Jahre.