WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV)
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Ausfertigungsdatum: 27.12.2001
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 23.6.2017 I 1693
Erster Abschnitt Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt Inhalt der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt Gegenleistung bei Übernahmeangeboten
und Pflichtangeboten
Vierter Abschnitt Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Fünfter Abschnitt Schlussvorschrift