WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV)
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Ausfertigungsdatum: 27.12.2001
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 18 G v. 23.6.2017 I 1693
Erster Abschnitt  Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt  Inhalt der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt  Gegenleistung bei Übernahmeangeboten
und Pflichtangeboten
Vierter Abschnitt  Befreiung von der Verpflichtung zur
Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
Fünfter Abschnitt  Schlussvorschrift