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WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV)
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Ausfertigungsdatum: 27.12.2001


§ 13 WpÜGAngebV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

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