WpÜG-Angebotsverordnung (WpÜGAngebV)
Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

Ausfertigungsdatum: 27.12.2001


Inhaltsübersicht WpÜGAngebV

Erster Abschnitt
 Anwendungsbereich
§ 1Anwendungsbereich
Zweiter Abschnitt
 Inhalt der Angebotsunterlage
§ 2Ergänzende Angaben der Angebotsunterlage
Dritter Abschnitt
 Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten
§ 3Grundsatz
§ 4Berücksichtigung von Vorerwerben
§ 5Berücksichtigung inländischer Börsenkurse
§ 6Berücksichtigung ausländischer Börsenkurse
§ 7Bestimmung des Wertes der Gegenleistung
Vierter Abschnitt
 Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots
§ 8Antragstellung
§ 9Befreiungstatbestände
§ 10Antragsinhalt
§ 11Antragsunterlagen
§ 12Prüfung der Vollständigkeit des Antrags
§ 12aÜbergangsvorschriften
Fünfter Abschnitt
 Schlussvorschrift
§ 13Inkrafttreten