Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: 
        
            - 1.
- 
                Name oder Firma und Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, 
- 2.
- 
                Firma, Sitz und Rechtsform der Zielgesellschaft, 
- 3.
- 
                Anzahl der vom Bieter und den gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltenen Aktien und Stimmrechte und die ihnen nach § 30 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zuzurechnenden Stimmrechte, 
- 4.
- 
                Tag, an dem die Schwelle des § 29 Abs. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes überschritten wurde, und 
- 5.
- 
                die den Antrag begründenden Tatsachen.