Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen
Ausfertigungsdatum: 24.08.1965
Stand: Neugefasst durch Bek. v. 13.9.2001 I 2404;
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Bindungen des Verfügungsberechtigten
Dritter Abschnitt Beginn und Ende der Eigenschaft
"öffentlich gefördert"
Vierter Abschnitt Einschränkung von Zinsvergünstigungen
bei öffentlich geförderten Wohnungen
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften