Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen

Ausfertigungsdatum: 24.08.1965


§ 5 WoBindG Ausstellung der Bescheinigung über die Wohnberechtigung

Die Bescheinigung über die Wohnberechtigung (Wohnberechtigungsschein) wird in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes erteilt.