(WG)
Wechselgesetz


Ausfertigungsdatum: 21.06.1933

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 201 V v. 31.8.2015 I 1474

Erster Teil Gezogener Wechsel
Vierter Abschnitt Wechselbürgschaft
Fünfter Abschnitt Verfall
Sechster Abschnitt Zahlung
Siebenter Abschnitt Rückgriff mangels Annahme und mangels Zahlung
Achter Abschnitt Ehreneintritt
3. Ehrenzahlung
Neunter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, <BR/> Wechselabschriften
1. Ausfertigungen
2. Abschriften
Zehnter Abschnitt Änderungen
Elfter Abschnitt Verjährung
Zwölfter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Teil Eigener Wechsel
Dritter Teil Ergänzende Vorschriften
Erster Abschnitt Protest
Zweiter Abschnitt Bereicherung
Dritter Abschnitt Abhanden gekommene Wechsel und Protesturkunden
Vierter Teil Geltungsbereich der Gesetze