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Gesetz zu Artikel 45b des Grundgesetzes (WBeauftrG)
Gesetz über den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages


Ausfertigungsdatum: 26.06.1957

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16.6.1982 I 677;

§ 1 Verfassungsrechtliche Stellung, Aufgaben
§ 2 Berichtspflichten
§ 3 Amtsbefugnisse
§ 4 Amtshilfe
§ 5 Allgemeine Richtlinien, Weisungsfreiheit
§ 6 Anwesenheitspflicht
§ 7 Eingaberecht des Soldaten
§ 8 Anonyme Eingaben
§ 9 Vertraulichkeit der Eingaben
§ 10 Verschwiegenheitspflicht
§ 11
§ 12 Unterrichtungspflichten durch Bundes- und Länderbehörden
§ 13 Wahl des Wehrbeauftragten
§ 14 Wählbarkeit, Amtsdauer, Verbot einer anderen Berufsausübung, Eid, Befreiung vom Wehrdienst
§ 15 Rechtsstellung des Wehrbeauftragten, Beginn und Beendigung des Amtsverhältnisses
§ 16 Sitz des Wehrbeauftragten, Leitender Beamter, Beschäftigte, Haushalt
§ 17 Vertretung des Wehrbeauftragten
§ 18 Amtsbezüge, Versorgung
§ 19
§ 20

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