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Überschuldungsstatistikgesetz (ÜSchuldStatG)
Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen


Ausfertigungsdatum: 22.12.2011

§ 1 Art und Zweck
§ 2 Durchführung
§ 3 Erhebungseinheiten
§ 4 Periodizität
§ 5 Erhebungsmerkmale, Berichtszeitpunkte und -zeiträume
§ 6 Hilfsmerkmale
§ 7 Auskunftserteilung
§ 8 Übermittlung von Tabellen und Einzelangaben an oberste Bundes- oder Landesbehörden oder an Statistikstellen der Gemeinden oder Gemeindeverbände
§ 9 Bericht
§ 10 Inkrafttreten

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