Überschuldungsstatistikgesetz (ÜSchuldStatG)
Gesetz über die Statistik der Überschuldung privater Personen

Ausfertigungsdatum: 22.12.2011


§ 4 ÜSchuldStatG Periodizität

Die Erhebungen werden jährlich für das vorangegangene Kalenderjahr (Berichtsjahr) durchgeführt, erstmals für das Berichtsjahr 2011.