Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag bis zum 31. Dezember 2014 einen Bericht vor, in dem sie darlegt,
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welche Auswirkungen dieses Gesetz insbesondere auf die Beteiligung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen an der Überschuldungsstatistik hat sowie
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ob eine Weiterentwicklung der Vorschriften dieses Gesetzes erforderlich ist.
Der Bericht darf keine personenbezogenen Daten enthalten.