(UErgGDV 2)
Zweite Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Ergänzung von
Vorschriften des Umstellungsrechts und über die Ausstattung der Berliner
Altbanken mit Ausgleichsforderungen (Umstellungsergänzungsgesetz) (Anmeldung
von Ansprüchen aus Schuldverschreibungen Berliner Altbanken)
Ausfertigungsdatum: 26.04.1954