Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 25 u. 26
        
         
        
                                                            (Vorderseite)
        
        Vermittlungsstelle:         I An
        
                                    I
        
                                    I ..........................................
        
                                    I      (Name des Schuldnerinstituts)
        
                                    I
        
                                    I Berlin
        
                                    I ------
        
                                    I-------------------------------------------
        
                                    I Eingangsdatum beim      Aktenzeichen des
        
                                    I Schuldnerinstitut       Schuldnerinstituts
        
                                    I
        
        ------------------------------------------------------------------------
        
                                
Anmeldemuster AE
        
                  (Einzelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz)
        
         
        
          I. Für die folgenden Schuldverschreibungen wird geltend gemacht,
        
             daß das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des
        
             Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann:
        
             1. 
Wertpapierart:
        
             2. 
Aktenzeichen der Prüfstelle (bei LB-Stücken: Stück-
        
                nummern, nach Stückelungen getrennt):
        
             3. 
Nennbetrag: RM
        
             4. 
Zinsscheine per 1):
        
             5. 
Name desjenigen, für den das Recht im
        
                Wertpapierbereinigungsverfahren rechtskräftig anerkannt worden
        
                ist (bei schwebenden Anmeldungen Name des Anmelders (§ 14
        
                des Berliner Wertpapierbereinigungsgesetzes)) 2):
        
         II. 
Zusätzliche Angaben:
        
             1. 
Nur bei Schuldverschreibungen verlagerter Geldinstitute:
        
                Falls sich Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz,
        
                Ort der Niederlassung oder Geschäftsleitung des zu I 5
        
                Genannten im Bundesgebiet befinden, Angaben darüber, ob dies
        
                schon am 21.6.1948 der Fall war 3)4):
        
             2. 
Nur bei Berechtigten im Ausland:
        
                Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz, Ort der
        
                Niederlassung oder Geschäftsleitung des zu I 5 Genannten am
        
                21.6.1948 unter Angabe des Landes und der
        
                Staatsangehörigkeit 3):
        
             3. 
Nur bei Erbfällen, wenn weder der Erbe - die Erben in
        
                dem Anerkennungsbescheid namentlich genannt sind noch ein
        
                Erbschein vorliegt:
        
                Ich bin *) - Der ............. ist *) als ......................
        
                                                           (Verwandtschaftsgrad)
        
                Erbe *) - Miterbe des *)........................................
        
        Ich *) - wir *) - erkläre(n), die vorstehenden Angaben nach bestem
        
        Wissen und Gewissen gemacht zu haben.
        
        .............................      .....................................
        
             (Ort und Datum)                   (Unterschrift des Anmeldenden)
        
                                           Nimmt die Vermittlungsstelle die
        
                                           Anmeldung unter Abgabe der
        
                                           Bestätigung lt. III 3 vor, so reicht
        
                                           es aus, wenn sie die Anmeldung auf
        
                                           der Rückseite unterschreibt.
        
        --------
        
        *) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.
        
        1) Braucht bei Anmeldungen im Wertpapierbereinigungsverfahren nur
        
           ausgefüllt zu werden, wenn Ansprüche auf mehr Zinsen geltend gemacht
        
           werden als durch die Gutschrift im Wertpapierbereinigungsverfahren
        
           erfaßt werden.
        
        2) Bei Schuldverschreibungen mit Lieferbarkeitsbescheinigung, soweit
        
           diese
        
           a) bis zum 1.10.1949 ausgestellt worden ist: Name desjenigen, der
        
              am 1.10.1949 Gläubiger war,
        
           b) nach dem 1.10.1949 ausgestellt worden ist: Name desjenigen, für
        
              den die LB ausgestellt worden ist.
        
        3) Befanden sich Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort, Sitz oder
        
           Ort der Niederlassung oder der Geschäftsleitung am 21.6.1948 im
        
           Bundesgebiet oder im Ausland, so braucht eine nach der
        
           35. DVO/UG erstattete Anmeldung nicht wiederholt zu werden.
        
        4) Die Vermittlungsstelle soll die Anmeldung nicht von sich aus
        
           vornehmen, wenn ihr bekannt ist, daß bereits eine Anmeldung nach
        
           der 35. DVO/UG erstattet worden ist.
        
         
        
        (Rückseite)
        
        III. 
Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab:
        
             1. 5) 
Bei natürlichen Personen, Gemeinschaftsdepots von
            
                      Eheleuten und Nachlaßdepots:
        
                  a) Der in der Anmeldung unter I 5 Genannte *) -
        
                     ein Mitberechtigter *), und zwar ........................ -
        
                     hatte nach dem Anerkennungsbeschluß oder -bescheid *)
        
                     - unseren Unterlagen *) zu einem Zeitpunkt nach dem
        
                     30. September 1949 und vor dem 1. Januar 1953 seine
        
                     Anschrift in Berlin (West) *) - in .......................,
        
                                                                (Ort)
        
                     d.h. im Bundesgebiet *) - im Ausland *).
        
                  b) Uns ist nichts darüber bekannt, daß der unter a)
        
                     Bezeichnete an dem unter a) genannten Ort weder seinen
        
                     Wohnsitz noch seinen dauernden Aufenthaltsort hatte.
        
             2. 6) 
Bei in ein Register eingetragenen juristischen Personen:
        
                  Die unter I 5 bezeichnete juristische Person ist im
        
                  .................... Register eingetragen. Uns hat ein
        
                  am ................., d.h. nach dem 30. September 1949
        
                  ausgestellter .................... Registerauszug vorgelegen,
        
                  aus dem sich ergibt, daß diese juristische Person vor dem
        
                  1. Januar 1953 ihren Sitz in Berlin *) - in .................,
        
                                                                   (Ort)
        
                  d.h. im Bundesgebiet *), hatte.
        
                  Zusatz bei juristischen Personen mit Sitz in Berlin: Wir
        
                  bestätigen ferner, daß die gesetzlichen Vertreter der unter
        
                  I 5 genannten juristischen Person die Geschäftsleitung von
        
                  Berlin (West) *) - von .................................... *)
        
                                                (Ort im Bundesgebiet)
        
                  aus geführt haben.
        
             3. 7) Mit dem unter 1 oder 2 Genannten haben wir nach dem
        
                  30. September 1949 in unmittelbarer Verbindung gestanden.
        
        IV.  
Zusätzliche Bestätigungen der Vermittlungsstelle:
        
             1. 
Bei Erbfällen, wenn die Bestätigung nur für einen
        
                Alleinerben oder einen von mehreren Mitberechtigten
        
                abgegeben wird:
        
                Wir bestätigen ferner, daß es sich bei dem Erben
        
                (Mitberechtigten), für den die Bestätigung zu III 1 abgegeben
        
                wird,
        
                a) um einen Erben (Miterben) handelt, für den uns folgende
        
                   Unterlagen zum Nachweis des Erbrechts vorgelegen haben:
        
                b) um einen Ehegatten *) - Elternteil *) - Abkömmling *)
        
                   handelt, der die Erklärung abgegeben hat, daß er Erbe
        
                   oder Miterbe sei. Wir würden eine Verfügung über das Depot
        
                   des Erblassers ohne amtlichen Erbnachweis zulassen, da
        
                   uns eine Vollmacht über den Tod hinaus vorliegt *) - ein
        
                   Testamentsvollstreckungszeugnis vorliegt *) - es sich
        
                   um einen geringen Betrag handelt, so daß wir einen
        
                   besonderen Nachweis nicht für erforderlich halten *)
        
                   - folgende Unterlagen vorliegen, auf Grund deren wir nach
        
                   den Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt sind, eine
        
                   Verfügung über das Depot zuzulassen *):
        
             2. 
Nur wenn 
bei Schuldverschreibungen verlagerter
            
                    Geldinstitute die Bestätigung nach III 1 oder 2 für
        
                eine Person im Bundesgebiet abgegeben wird und die
        
                nachfolgende Bestätigung ohne Rückfrage abgegeben werden kann:
        
                Der Wohnsitz oder dauernde Aufenthaltsort, Sitz, Ort der
        
                Niederlassung oder Geschäftsleitung ist erst nach dem
        
                21. Juni 1948 in das Bundesgebiet verlegt worden. Hierfür
        
                liegen uns folgende Unterlagen vor:
        
             3. 
Falls eine Wohnsitzbestätigung nach III 1 oder 2 nicht
            
                    abgegeben wird:
        
                Folgende Unterlagen über den Wohnsitz, dauernden Aufenthaltsort,
        
                Sitz oder Ort der Geschäftsleitung haben uns vorgelegen *)
        
                - werden im Original *) - in beglaubigter Abschrift *) - in
        
                Fotokopie *) beigefügt:
        
                Wir halten die Wohnsitzvoraussetzungen des § 7 des
        
                Altbankengesetzes aus den in der Anlage angeführten Gründen
        
                für nachgewiesen - nicht nachgewiesen *).
        
        .............................      .....................................
        
             (Ort und Datum)               (Unterschrift der Vermittlungsstelle)
        
        --------
        
        *) Nichtzutreffendes ist zu durchstreichen.
        
        5) Kann weder diese Bestätigung noch die Bestätigung zu 2. abgegeben
        
           werden, so ist IV 3 auszufüllen.
        
        6) Kann bei juristischen Personen eine Bestätigung nicht abgegeben
        
           werden, so ist IV 3 auszufüllen.
        
        7) Kann diese Bestätigung nicht abgegeben werden, muß die Anmeldung
        
           von dem Berechtigten erstattet werden.