Fundstelle des Originaltextes: BGBl. Teil III 7601-1-2, S. 27 u. 28
        
         
        
                                                                 (Vorderseite)
        
        Vermittlungsstelle:         I An
        
                                    I
        
                                    I ..........................................
        
                                    I      (Name des Schuldnerinstituts)
        
                                    I
        
                                    I Berlin
        
                                    I ------
        
                                    I-------------------------------------------
        
                                    I Eingangsdatum beim      Aktenzeichen des
        
                                    I Schuldnerinstitut       Schuldnerinstituts
        
                                    I
        
        ------------------------------------------------------------------------
        
                                 
Anmeldemuster AS
        
                     (Sammelanmeldung zum Berliner Altbankengesetz)
        
         
        
        Nur für Schuldverschreibungen, die im Wertpapierbereinigungsverfahren
        
        (WB-Verfahren) für natürliche Personen, Gemeinschaftsdepots von
        
        Eheleuten oder Nachlaßdepots angemeldet worden sind.
        
        Befindet sich die Anschrift des Anmelders im
        
        Wertpapierbereinigungsverfahren (WB-Anmelder) im Bundesgebiet, so
        
        darf die Anmeldung nur dann in eine Sammelanmeldung aufgenommen
        
        werden, wenn feststeht, daß das Recht nicht unter die 35. DVO/UG
        
        fällt.
        
        Nicht in einer Anmeldung sind zusammenzufassen:
        
          a) Ansprüche, die im WB-Verfahren rechtskräftig anerkannt sind, mit
        
             schwebenden WB-Anmeldungen,
        
          b) Anmeldungen, die im WB-Verfahren in einer Sammelanmeldung
        
             enthalten waren, mit Einzelanmeldungen im WB-Verfahren,
        
          c) Anmeldungen für Nachlaßdepots mit einem Betrag von mehr
        
             als 5.000 RM (ohne Zinsen), bei denen ein Erbnachweis nicht
        
             vorliegt, mit anderen Anmeldungen.
        
          I. Für folgende Schuldverschreibungen wird geltend gemacht, daß
        
             das Schuldnerinstitut nach den Vorschriften des
        
             Altbankengesetzes in Anspruch genommen werden kann:
        
             
Wertpapierart:
        
        ------------------------------------------------------------------------
        
        Lfd. Nr. I Nennbetrag I Akten-    I Name des WB-Anmelders I Raum für
        
                 I    RM      I zeichen   I     und Ort 1)        I Prüfungs-
        
                 I            I der Prüf- I                       I vermerke
        
                 I            I stelle    I                       I
        
        ------------------------------------------------------------------------
        
           1     I      2     I     3     I            4          I
        
        ----------------------------------------------------------I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I------------I
        
        Übertrag:
        
                 --------------
        
        --------
        
        1) Bei Nachlaßdepots ist neben der Nachlaßbezeichnung der (Mit-)Erbe
        
           anzugeben, für den die Bestätigung II 3 abgegeben wird. Beispiel:
        
           Friedrich Müller Nachlaß (Miterbe: Karl Müller, Essen).
        
         
        
        (Rückseite)
        
        ------------------------------------------------------------------------
        
           1     I      2     I     3     I            4          I
        
        ----------------------------------------------------------I
        
        Übertrag:I------------I           I                       I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I            I           I                       I
        
                 I------------I
        
        Gesamt-
        
         betrag: --------------
        
         II. Wir geben als Vermittlungsstelle folgende Bestätigungen ab:
        
             1. Die vorstehend angemeldeten Ansprüche sind im WB-Verfahren
        
                für die angegebenen natürlichen Personen oder
        
                Gemeinschaftsdepots von Eheleuten oder für Nachlaßdepots
        
                rechtskräftig anerkannt *) / angemeldet *).
        
             2. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.
        
                hatte der in Spalte 4 Bezeichnete nach dem Anerkennungsbeschluß
        
                oder -bescheid oder unseren Unterlagen zu einem Zeitpunkt
        
                nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift
        
                an dem in Spalte 4 genannten Ort.
        
             3. Für die Ansprüche zu I lfd. Nr.
        
                hatte ein Mitberechtigter (§ 3 Abs. 4 oder 5 der 2. DVO/UEG)
        
                nach dem 30.9.1949 und vor dem 1.1.1953 seine Anschrift
        
                an dem in Spalte 4 genannten Ort. Soweit es sich um ein
        
                Nachlaßdepot handelt, bei dem ein Erbnachweis nicht
        
                vorliegt, würden wir eine Verfügung über das Depot auch
        
                ohne amtlichen Erbnachweis zulassen.
        
             4. Uns ist nichts darüber bekannt, daß die in Spalte 4 genannten
        
                Personen an den angegebenen Orten weder ihren Wohnsitz noch
        
                ihren dauernden Aufenthaltsort hatten.
        
             5. Wir haben mit denjenigen, für die wir die Bestätigung lt.
        
                Nr. 2 oder 3 abgeben, nach dem 30.9.1949 in unmittelbarer
        
                Verbindung gestanden.
        
        III. Soweit nichts Besonderes angegeben ist, umfaßt die Anmeldung
        
             diejenigen rückständigen Zinsen, auf die sich die WB-Gutschrift
        
             erstreckt.
        
        .............................      .......................................
        
               (Ort und Datum)             (Unterschrift der Vermittlungsstelle)
        
        --------
        
        *) Nichtzutreffendes ist zu durchzustreichen.