Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Ausfertigungsdatum: 21.12.2000
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.12.2018 I 2384
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Teilzeitarbeit
Dritter Abschnitt Befristete Arbeitsverträge
Vierter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften