Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

Ausfertigungsdatum: 21.12.2000


§ 23 TzBfG Besondere gesetzliche Regelungen

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.