TPG-Verordnung über Qualität und Sicherheit von Organen (TPG-OrganV)
Verordnung über die Anforderungen an die Organ- und Spendercharakterisierung und an den Transport von Organen sowie über die Anforderungen an die Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
Ausfertigungsdatum: 11.02.2013
Stand: Geändert durch Art. 1 V v. 28.5.2014 I 601, 1582
Abschnitt 1 Organ- und Spendercharakterisierung
Abschnitt 2 Transport
Abschnitt 3 Rückverfolgbarkeit, Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften, Ordnungswidrigkeiten