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Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,


Ausfertigungsdatum: 08.08.2007

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 3.9.2018 I 1358

§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Amtliche Fachassistenten
§ 4 Schlachthofpersonal
§ 5 Fleischhygienerechtliche Maßnahmen im Rahmen von Zoonosen- und Seuchentilgungsprogrammen
§ 6 Fleischuntersuchung und Untersuchung auf Trichinen vor Abgabe kleiner Mengen erlegten Wildes
§ 7 Schlachttieruntersuchung bei der Abgabe kleiner Mengen Fleisch von Geflügel oder Hasentieren
§ 7a Amtliche Untersuchungen bei der Gewinnung von Fleisch für den eigenen häuslichen Verbrauch
§ 7b Amtliche Untersuchungen in Wildfarmen mit geringem Produktionsvolumen an Schalenwild
§ 8 Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
§ 9 Wiederaufnahme der Rohmilchanlieferung
§ 10 Rückstandsüberwachung
§ 11 Übergangsvorschriften
Anlage 1 (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit
Anlage 2 (zu § 9) Grenzwerte für die Aufhebung der Anordnung nach Anhang IV Kapitel II Nummer 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 854/2004

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