Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Verordnung zur Regelung bestimmter Fragen der amtlichen Überwachung des Herstellens, Behandelns und Inverkehrbringens von Lebensmitteln tierischen Ursprungs,

Ausfertigungsdatum: 08.08.2007


Anlage 1 Tier-LMÜV (zu § 8) Stempel zur Kennzeichnung der Genusstauglichkeit

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)



1.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde

2.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde

3.
Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b


 ___    3,5 cm    ___
4.
Stempel für genussuntaugliches Fleisch