(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1364)
- 1.
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Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Untersuchung auf Trichinen unterzogen wurde
- 2.
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Stempel für genusstaugliches Fleisch von erlegtem Großwild, das der Fleischuntersuchung unterzogen wurde
- 3.
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Stempel für genusstaugliches Fleisch von Schalenwild nach § 7b
___ 3,5 cm ___ |
- 4.
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Stempel für genussuntaugliches Fleisch