Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen
Ausfertigungsdatum: 30.07.2003
Stand: Neugefasst durch V v. 12.9.2007 I 2294;
Erster Teil Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes
Zweiter Teil Feststellung der lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 4 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Erster Abschnitt Feststellung des öffentlichen Bereichs
Zweiter Abschnitt Feststellung des nichtöffentlichen Bereichs
Dritter Abschnitt Zuständigkeits- und Schlussvorschriften