Lebenswichtige Einrichtungen sind im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern
- 1.
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das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe und die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk;
- 2.
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die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben.