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Sicherheitsüberprüfungsfeststellungsverordnung (SÜFV)
Verordnung zur Feststellung der Behörden des Bundes mit Aufgaben von vergleichbarer Sicherheitsempfindlichkeit wie die der Nachrichtendienste des Bundes und zur Feststellung der öffentlichen Stellen des Bundes und der nichtöffentlichen Stellen mit lebens- oder verteidigungswichtigen Einrichtungen

Ausfertigungsdatum: 30.07.2003


§ 13 SÜFV Außerkrafttreten

Die §§ 2 bis 12 treten am 10. Januar 2021 außer Kraft.

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