Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik


Ausfertigungsdatum: 20.12.1991

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.2.2007 I 162

Erster Abschnitt Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Dritter Abschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten
Zweiter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
Dritter Unterabschnitt Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk
Vierter Abschnitt Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften