Stand: Neugefasst durch Bek. v. 18.2.2007 I 162
Erster Abschnitt Allgemeine und
grundsätzliche Vorschriften
Zweiter Abschnitt Erfassung der Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
Dritter Abschnitt Verwendung der Unterlagen
des Staatssicherheitsdienstes
Erster Unterabschnitt Rechte von
Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
und Begünstigten
Zweiter Unterabschnitt Verwendung der
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen
Dritter Unterabschnitt Verwendung der
Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die
politische und historische Aufarbeitung sowie durch
Presse und Rundfunk
Vierter Abschnitt Bundesbeauftragter für
die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
Fünfter Abschnitt Schlussvorschriften