Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG)
Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Ausfertigungsdatum: 20.12.1991


Inhaltsübersicht StUG

Erster Abschnitt
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften
  
§ 1Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes 
§ 2Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes 
§ 3Rechte des Einzelnen 
§ 4Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen 
§ 5Besondere Verwendungsverbote 
§ 6Begriffsbestimmungen 
 
Zweiter Abschnitt
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
  
§ 7Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten 
§ 8Herausgabepflicht öffentlicher Stellen 
§ 9Herausgabepflicht nicht öffentlicher Stellen 
§ 10Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst 
§ 11Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten 
 
Dritter Abschnitt
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
 Erster Unterabschnitt 
 Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten 
  
§ 12Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes 
§ 13Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 
§ 14(weggefallen) 
§ 15Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 
§ 16Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 
§ 17Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe 
§ 18Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften 
  
 Zweiter Unterabschnitt 
 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen 
  
§ 19Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften 
§ 20Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen 
§ 21Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen 
§ 22Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse 
§ 23Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr 
§ 24Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften 
§ 25Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste 
§ 26Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen 
§ 27Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen 
§ 28(weggefallen) 
§ 29Zweckbindung 
§ 30Benachrichtigung von der Übermittlung 
§ 31Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden 
  
 Dritter Unterabschnitt 
 Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk 
  
§ 32Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung 
§ 32aBenachrichtigung 
§ 33Verfahren 
§ 34Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film 
 
Vierter Abschnitt
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
 
§ 35Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik 
§ 36Rechtsstellung des Bundesbeauftragten 
§ 37Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten 
§ 37aBeschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
§ 38Landesbeauftragte, Verhältnis zum Bundesbeauftragten 
§ 39Beirat 
§ 39aWissenschaftliches Beratungsgremium 
§ 40Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen 
§ 41Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag 
 
Fünfter Abschnitt
Schlussvorschriften
  
§ 42Gebühren und Auslagen 
§ 43Vorrang dieses Gesetzes 
§ 44Strafvorschriften 
§ 45Bußgeldvorschriften 
§ 46Straffreiheit 
§ 46aEinschränkung von Grundrechten 
§ 47Aufhebung von Vorschriften, Überleitung des Amtsinhabers 
§ 48Inkrafttreten