Ausfertigungsdatum: 20.12.1991
Erster Abschnitt | ||
Allgemeine und grundsätzliche Vorschriften | ||
§ 1 | Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes | |
§ 2 | Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | |
§ 3 | Rechte des Einzelnen | |
§ 4 | Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | |
§ 5 | Besondere Verwendungsverbote | |
§ 6 | Begriffsbestimmungen | |
Zweiter Abschnitt | ||
Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | ||
§ 7 | Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten | |
§ 8 | Herausgabepflicht öffentlicher Stellen | |
§ 9 | Herausgabepflicht nicht öffentlicher Stellen | |
§ 10 | Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst | |
§ 11 | Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch den Bundesbeauftragten | |
Dritter Abschnitt | ||
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | ||
Erster Unterabschnitt | ||
Rechte von Betroffenen, Dritten, Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes und Begünstigten | ||
§ 12 | Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes | |
§ 13 | Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | |
§ 14 | (weggefallen) | |
§ 15 | Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | |
§ 16 | Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | |
§ 17 | Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe | |
§ 18 | Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften | |
Zweiter Unterabschnitt | ||
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | ||
§ 19 | Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften | |
§ 20 | Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | |
§ 21 | Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nicht öffentliche Stellen | |
§ 22 | Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse | |
§ 23 | Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr | |
§ 24 | Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften | |
§ 25 | Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste | |
§ 26 | Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen | |
§ 27 | Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen | |
§ 28 | (weggefallen) | |
§ 29 | Zweckbindung | |
§ 30 | Benachrichtigung von der Übermittlung | |
§ 31 | Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesbeauftragten auf Antrag von Behörden | |
Dritter Unterabschnitt | ||
Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes für die politische und historische Aufarbeitung sowie durch Presse und Rundfunk | ||
§ 32 | Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung | |
§ 32a | Benachrichtigung | |
§ 33 | Verfahren | |
§ 34 | Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film | |
Vierter Abschnitt | ||
Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes | ||
§ 35 | Bundesbeauftragter für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik | |
§ 36 | Rechtsstellung des Bundesbeauftragten | |
§ 37 | Aufgaben und Befugnisse des Bundesbeauftragten | |
§ 37a | Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes | |
§ 38 | Landesbeauftragte, Verhältnis zum Bundesbeauftragten | |
§ 39 | Beirat | |
§ 39a | Wissenschaftliches Beratungsgremium | |
§ 40 | Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen | |
§ 41 | Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag | |
Fünfter Abschnitt | ||
Schlussvorschriften | ||
§ 42 | Gebühren und Auslagen | |
§ 43 | Vorrang dieses Gesetzes | |
§ 44 | Strafvorschriften | |
§ 45 | Bußgeldvorschriften | |
§ 46 | Straffreiheit | |
§ 46a | Einschränkung von Grundrechten | |
§ 47 | Aufhebung von Vorschriften, Überleitung des Amtsinhabers | |
§ 48 | Inkrafttreten |