(SGB 5)
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)


Ausfertigungsdatum: 20.12.1988

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.3.2019 I 350

Erstes Kapitel Allgemeine Vorschriften
Zweites Kapitel Versicherter Personenkreis
Drittes Kapitel Leistungen der Krankenversicherung
Viertes Kapitel Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
Neunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
Sechster Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern von Hilfsmitteln
Siebter Abschnitt Beziehungen zu Apotheken und pharmazeutischen Unternehmern
Achter Abschnitt Beziehungen zu sonstigen Leistungserbringern
Neunter Abschnitt Sicherung der Qualität der Leistungserbringung
Zehnter Abschnitt Eigeneinrichtungen der Krankenkassen
Elfter Abschnitt Sonstige Beziehungen zu den Leistungserbringern
Zwölfter Abschnitt Beziehungen zu Leistungserbringern europäischer Staaten
Zwölfter Abschnitt. Beziehungen zu Leistungserbringern in Staaten, in denen die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 anzuwenden ist
Dreizehnter Abschnitt Beteiligung von Patientinnen und Patienten, Beauftragte oder Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Fünftes Kapitel Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen
Sechstes Kapitel Organisation der Krankenkassen
Sechster Titel Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Siebter Titel Ersatzkassen
Achter Titel Kassenartenübergreifende Regelungen
Siebtes Kapitel Verbände der Krankenkassen
Achtes Kapitel Finanzierung
Dritter Titel Beitragssätze, Zusatzbeitrag
Vierter Titel Tragung der Beiträge
Fünfter Titel Zahlung der Beiträge
Vierter Abschnitt Finanzausgleiche und Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds
Fünfter Abschnitt Prüfung der Krankenkassen und ihrer Verbände
Neuntes Kapitel Medizinischer Dienst der Krankenversicherung
Zehntes Kapitel Versicherungs- und Leistungsdaten, Datenschutz, Datentransparenz
Erster Abschnitt Informationsgrundlagen
Zweiter Abschnitt Übermittlung und Aufbereitung von Leistungsdaten, Datentransparenz
Erster Titel Übermittlung von Leistungsdaten
Zweiter Titel Datentransparenz
Dritter Abschnitt Datenlöschung, Auskunftspflicht
Elftes Kapitel Straf- und Bußgeldvorschriften
Zwölftes Kapitel Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
Dreizehntes Kapitel Weitere Übergangsvorschriften