(SchRG)
Gesetz über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken


Ausfertigungsdatum: 15.11.1940

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 21.1.2013 I 91

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Eintragung und Inhalt der Schiffshypothek
Dritter Abschnitt Die Geltendmachung der Schiffshypothek
Vierter Abschnitt Übertragung, Änderung und Erlöschen der Schiffshypothek
Fünfter Abschnitt Schiffshypothek für Inhaber- und Orderpapiere, Höchstbetragsschiffshypothek
Sechster Abschnitt Die Schiffshypothek an Schiffsbauwerken und Schwimmdocks
Siebenter Abschnitt Nießbrauch
Achter Abschnitt Schlußvorschriften