(ScheckG)
Scheckgesetz


Ausfertigungsdatum: 14.08.1933

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 200 V v. 31.8.2015 I 1474

Erster Abschnitt Ausstellung und Form des Schecks
Zweiter Abschnitt Übertragung
Dritter Abschnitt Scheckbürgschaft
Vierter Abschnitt Vorlegung und Zahlung
Fünfter Abschnitt Gekreuzter Scheck und Verrechnungsscheck
Sechster Abschnitt Rückgriff mangels Zahlung
Siebenter Abschnitt Ausfertigung mehrerer Stücke eines Schecks
Achter Abschnitt Änderungen
Neunter Abschnitt Verjährung
Zehnter Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Elfter Abschnitt Ergänzende Vorschriften
Zwölfter Abschnitt Geltungsbereich der Gesetze