Samenverordnung (SamEnV)
Verordnung über die Gewinnung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren

Ausfertigungsdatum: 14.10.2008


Anlage 2 SamEnV (zu § 3 Nr. 5, 6, 8 und 13 Buchstabe a, § 4 Abs. 1 und 2) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 2063)


TiereZu untersuchende KrankheitenZu untersuchende ProbenFolgemaßnahmen
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RinderBovine Virusdiarrhoeeine Blutprobe (Virusnachweis)jährliche
Untersuchung
RinderBovines Herpesvirus Typ 1zwei Blutproben im Abstand von drei Wochen (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
RinderTrichomonadenseuche der Rinder (Tritrichomonas fetus) und Vibrionenseuche der Rinder (Campylobacter fetus subspecies veneralis)eine Präputialspülprobe oder eine Spülprobe, die unmittelbar nach der Samenentnahme von der Innenwand der künstlichen Scheide entnommen wirdjährliche
Untersuchung
SchweineBrucellose der Schweineeine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Brucellose-Verordnung (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
SchweineSchweinepesteine Blutprobe zur Untersuchung nach fachlichen Vorgaben der Schweinepest-Verordnung (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
SchweineAujeszkysche Krankheiteine Blutprobe zur Untersuchung auf das gl-Glykoprotein des Virus (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Brucellose (Brucella melitensis)eine Blutprobe (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Epididymitis des Schafbocks
(Brucella ovis)
eine Blutprobe (Antikörpernachweis)jährliche
Untersuchung
Schafe und
Ziegen
Border-Krankheit
(Enzootische Zitterkrankheit)
Isolierungstest für den Virus – Blutprobejährliche
Untersuchung
EquidenAnsteckende Blutarmut der Einhufer (Infektiöse Anämie)eine Blutprobe
Methode:
Coggins-Test
Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen
EquidenKontagiöse Equine Metritiseine Samen- oder Vorsekret- und Harnröhrenprobe und eine Eichelgrubentupferprobe (kultureller Nachweis oder PCR)Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 120 Tagen
EquidenEquine Virusarteritisbei serologisch negativem Equine-Arteritis-Virus (EAV)-Titer (< 1 : 4)
eine Blutprobe
Methode:
Antikörpernachweis –
Virusneutralisationstest
Wiederholung der Untersuchung jeweils nach 30 Tagen
bei serologisch positivem EAV-
Titer (≥ 1 : 4)
Samen
Methode:
Virusnachweis Zellkultur
Wiederholung der Untersuchung nach 120 Tagen
bei Teilnahme an einem Impfprogramm:
Samen
Methode:
Virusnachweis Zellkultur
Wiederholung der Untersuchung nach 120 Tagen