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Reservistinnen- und Reservistengesetz (ResG)
Gesetz über die Rechtsstellung der Reservistinnen und Reservisten der Bundeswehr


Ausfertigungsdatum: 21.07.2012

Stand: Geändert durch Art. 8 G v. 13.5.2015 I 706

Abschnitt 1 Allgemeines
§ 1 Begriffsbestimmung
§ 2 Dienstgrad
§ 3 Berechtigung zum Tragen der Uniform außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses
Abschnitt 2 Reservewehrdienstverhältnis
§ 4 Reservewehrdienstverhältnis
§ 5 Begründung und Beginn des Reservewehrdienstverhältnisses; Beförderungen
§ 6 Diensteid
§ 7 Sachmittel und Entschädigungen
§ 8 Aktivierung für eine Dienstleistung nach § 60 des Soldatengesetzes
§ 9 Zuziehung zu dienstlichen Veranstaltungen
§ 10 Benachteiligungsverbot
§ 11 Versorgung
§ 12 Beendigungsgründe
§ 13 Entlassung

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