Ein Reservewehrdienstverhältnis endet
- 1.
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mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist,
- 2.
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durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten,
- 3.
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im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst,
- 4.
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durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder
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durch Entlassung nach § 13.