Ein Reservewehrdienstverhältnis endet 
        
            - 1.
 
            - 
                
mit dem Ablauf der Zeit, für welche das Reservewehrdienstverhältnis begründet worden ist,
             
            - 2.
 
            - 
                
durch Umwandlung in das Dienstverhältnis einer Soldatin auf Zeit, eines Soldaten auf Zeit, einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten,
             
            - 3.
 
            - 
                
im Spannungs- und Verteidigungsfall durch Heranziehung oder Einberufung zu einem unbefristeten Wehrdienst,
             
            - 4.
 
            - 
                
durch den Verlust der Rechtsstellung einer Soldatin oder eines Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis entsprechend § 48 des Soldatengesetzes oder
             
            - 5.
 
            - 
                
durch Entlassung nach § 13.