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(PreisV 30/53)
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen


Ausfertigungsdatum: 21.11.1953

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 70 G v. 8.12.2010 I 1864

Eingangsformel
§ 1 Grundsatz
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Geltung der Preisvorschriften
§ 4 Preise für marktgängige Leistungen
§ 5 Selbstkostenpreise
§ 6 Selbstkostenfestpreise und Selbstkostenrichtpreise
§ 7 Selbstkostenerstattungspreise
§ 8 Ermittlung der Selbstkostenpreise
§ 9 Prüfung der Preise
§ 10 Feststellung der Angemessenheit von Selbstkostenpreisen durch öffentliche Auftraggeber
§ 11 Zuwiderhandlungen
§ 12 Inkrafttreten
Schlußformel
Anlage Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten

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