(PreisV 30/53)
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Ausfertigungsdatum: 21.11.1953


§ 3 PreisV 30/53 Geltung der Preisvorschriften

Öffentliche Aufträge unterliegen den allgemeinen und besonderen Preisvorschriften.