(PreisV 30/53)
Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Ausfertigungsdatum: 21.11.1953


§ 8 PreisV 30/53 Ermittlung der Selbstkostenpreise

Werden Selbstkostenpreise (§§ 5 bis 7) vereinbart, so sind die als Anlage beigefügten Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten anzuwenden.