Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)
Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen


Ausfertigungsdatum: 06.02.2012

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 84 G v. 18.7.2016 I 1666

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen
Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater
Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln
Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren
Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
Abschnitt 8 Parallelhandel
Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte
Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten
Abschnitt 11 Behörden, Überwachung
Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung
Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 14 Schlussbestimmungen