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(OlympSchG)
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen


Ausfertigungsdatum: 31.03.2004

Stand: Geändert durch Art. 5 Abs. 8 G v. 10.10.2013 I 3799

§ 1 Gegenstand des Gesetzes
§ 2 Inhaber des Schutzrechts
§ 3 Rechtsverletzungen
§ 4 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben
§ 5 Unterlassungsanspruch; Schadensersatzanspruch
§ 6 Vernichtungsanspruch
§ 7 Verjährung
§ 8 Fortgeltung bestehender Rechte
§ 9 Sachliche Zuständigkeit
§ 10 Inkrafttreten
Anlage 1

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