(OlympSchG)
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Ausfertigungsdatum: 31.03.2004


§ 10 OlympSchG Inkrafttreten

§ 9 Abs. 2 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft; im Übrigen tritt dieses Gesetz am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.