(OlympSchG)
Gesetz zum Schutz des olympischen Emblems und der olympischen Bezeichnungen

Ausfertigungsdatum: 31.03.2004


Anlage 1 OlympSchG

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Das olympische Symbol besteht aus fünf ineinander verschlungenen Ringen: blau, gelb, schwarz, grün und rot, die in dieser Reihenfolge von links nach rechts angeordnet sind. Es besteht aus den olympischen Ringen allein, unabhängig davon, ob sie einfarbig oder mehrfarbig dargestellt werden.