MKS-Verordnung (MKSeuchV 2005)
Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche

Ausfertigungsdatum: 27.12.2004


Anlage 2 MKSeuchV 2005 (zu § 18 Absatz 2 Nummer 3) Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2694)



Ausstellende Behörde: . . . . . . . . . .
Versandort und -land: . . . . . . . . . .
I.Anzahl der Tiere: . . . . . . . . . .
(in Worten)
II.Herkunft der Tiere:
Name(n) und Anschrift(en) des (der) Herkunftsbetriebs(-e): . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt von . . . . . . . . . .
(vollständige Angabe des Verladeorts)
Name und Anschrift des Versenders: . . . . . . . . . .
III.Bestimmung der Tiere:
Name und Anschrift des Empfängers: . . . . . . . . . .
Die Tiere werden versandt nach . . . . . . . . . .
(Bestimmungsland und -ort)
mit folgendem Transportmittel: . . . . . . . . . .
IV.Angaben zur Identifizierung der Tiere:
Amtliche
Kennzeichnung
GeschlechtRasseAlter
(Monate)








V.Bescheinigung:
Der unterzeichnende beamtete Tierarzt bescheinigt, dass die vorstehend genannten Tiere sowie alle Tiere empfänglicher Arten des Versandbetriebs im Sinne des § 18 Absatz 2 Nummer 3 klinisch nach Anhang III Nummer 1 der Richtlinie 2003/85/EG und serologisch nach Anhang III Nummer 2.2 der Richtlinie 2003/85/EG mit negativem Ergebnis auf Maul- und Klauenseuche untersucht worden sind.


Ausgefertigt in. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .am. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Ort)(Datum)
(Dienstsiegel). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Unterschrift des beamteten Tierarztes)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Name in Großbuchstaben,
Amtsbezeichnung des Unterzeichners)