Mess- und Eichgesetz (MessEG)
Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen


Ausfertigungsdatum: 25.07.2013

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.4.2016 I 718

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Inverkehrbringen von Messgeräten und ihre Bereitstellung auf dem Markt
Unterabschnitt 4 Inverkehrbringen und Inbetriebnahme in besonderen Fällen
Unterabschnitt 5 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 3 Verwenden von Messgeräten und Messwerten, Eichung von Messgeräten
Abschnitt 4 Fertigpackungen und andere Verkaufseinheiten
Abschnitt 5 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt, Regelermittlungsausschuss, Rückführung
Abschnitt 6 Metrologische Überwachung
Unterabschnitt 1 Marktüberwachung
Unterabschnitt 2 Überwachung der Verwendung von Messgeräten und Messwerten
Unterabschnitt 3 Aufsicht über staatlich anerkannte Prüfstellen
Abschnitt 7 Gebührenregelungen und Bußgeldvorschriften
Abschnitt 8 Übergangs- und Schlussbestimmungen