Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat zur Sicherung der Einheitlichkeit des gesetzlichen Messwesens
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die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Landesbehörden zu beraten,
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naturwissenschaftlich-technische Fragestellungen des gesetzlichen Messwesens wissenschaftlich zu bearbeiten, insbesondere wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet zu betreiben,
- 3.
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die Normung und Standardisierung auf diesem Gebiet zu unterstützen.