KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung (KSVGBeitrÜV)
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz


Ausfertigungsdatum: 13.10.1994

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 155 G v. 29.3.2017 I 626

Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Pflichten der Versicherten
Dritter Abschnitt Pflichten der zur Abgabe Verpflichteten
Vierter Abschnitt Außenprüfungen
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschrift