KSVG-Beitragsüberwachungsverordnung (KSVGBeitrÜV)
Verordnung über die Überwachung der Entrichtung der Beitragsanteile und
der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz
Ausfertigungsdatum: 13.10.1994
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 155 G v. 29.3.2017 I 626
Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Pflichten der Versicherten
Dritter Abschnitt Pflichten der zur Abgabe
Verpflichteten
Vierter Abschnitt Außenprüfungen
Fünfter Abschnitt Gemeinsame Vorschriften
Sechster Abschnitt Schlußvorschrift