Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG)
Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes


Ausfertigungsdatum: 20.04.1961

Stand: Neugefasst durch Bek. v. 22.11.1990 I 2506;

Erster Abschnitt Genehmigungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Überwachungs- und Ausnahmevorschriften
Dritter Abschnitt Besondere Vorschriften für Atomwaffen
Vierter Abschnitt Besondere Vorschriften für biologische und chemische Waffen sowie für Antipersonenminen und Streumunition
Fünfter Abschnitt Straf- und Bußgeldvorschriften
Sechster Abschnitt Übergangs- und Schlußvorschriften