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InVeKoS-Daten-Gesetz (InVeKoSDG)
Gesetz über die Verarbeitung und Nutzung von Daten im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems nach den unionsrechtlichen Vorschriften für Agrarzahlungen


Ausfertigungsdatum: 02.12.2014

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 8.3.2016 I 452

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich
§ 2 Betriebsdaten
§ 3 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten durch Zahlstellen und Fachüberwachungsbehörden
§ 4 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle an die Bescheinigende Stelle
§ 5 Übermittlung von Daten durch die Zahlstelle zum Zwecke des Informationsaustausches im Rahmen des Rechnungsabschlusses
§ 6 Kontrolle von Erzeugerorganisationen durch die Zahlstellen
§ 7 Löschungsfristen
§ 8 Abweichendes Landesrecht
§ 9 Ermächtigungen
Anlage (zu § 2) Verzeichnis der Betriebsdaten

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