Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts


Ausfertigungsdatum: 26.01.2005

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 5 G v. 31.1.2019 I 54

Abschnitt 1 Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 Zentrale und nationale Behörde; Jugendamt
Abschnitt 3 Gerichtliche Zuständigkeit und Zuständigkeitskonzentration
Abschnitt 4 Allgemeine gerichtliche Verfahrensvorschriften
Abschnitt 5 Zulassung der Zwangsvollstreckung, Anerkennungsfeststellung und Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
Unterabschnitt 1 Zulassung der Zwangsvollstreckung im ersten Rechtszug
Unterabschnitt 2 Beschwerde
Unterabschnitt 3 Rechtsbeschwerde
Unterabschnitt 4 Feststellung der Anerkennung
Unterabschnitt 5 Wiederherstellung des Sorgeverhältnisses
Unterabschnitt 6 Aufhebung oder Änderung von Beschlüssen
Unterabschnitt 7 Vollstreckungsabwehrklage
Abschnitt 6 Verfahren nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen
Abschnitt 7 Vollstreckung
Abschnitt 8 Grenzüberschreitende Unterbringung
Abschnitt 9 Bescheinigungen zu inländischen Entscheidungen nach der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003
Abschnitt 10 Verfahren nach dem Europäischen Adoptionsübereinkommen
Abschnitt 11 Kosten
Abschnitt 12 Übergangsvorschriften