Internationales Familienrechtsverfahrensgesetz (IntFamRVG)
Gesetz zur Aus- und Durchführung bestimmter Rechtsinstrumente auf dem Gebiet des internationalen Familienrechts

Ausfertigungsdatum: 26.01.2005


§ 54 IntFamRVG Übersetzungen

Die Höhe der Vergütung für die von der Zentralen Behörde veranlassten Übersetzungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz.