Inhaberkontrollverordnung (InhKontrollV)
Verordnung über die Anzeigen nach § 2c des Kreditwesengesetzes und § 104 des Versicherungsaufsichtsgesetzes


Ausfertigungsdatum: 20.03.2009

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 31 G v. 23.6.2017 I 1693

Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Anzeige der Absicht des Erwerbs oder der Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung
Abschnitt 3 Weitere Anzeige- und Mitteilungspflichten; Übergangsvorschrift