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Industriemeister-Lebensmittel-Fortbildungsprüfungsverordnung (IMLebensmFPrV)
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Lebensmittel und Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Lebensmittel


Ausfertigungsdatum: 31.01.2017

Stand: Ersetzt V 806-21-7-31 v. 21.8.1985 I 1695 (LMIndMeistPrV)

Eingangsformel
Inhaltsübersicht
§ 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
§ 2 Teile des Fortbildungsabschlusses und Gliederung der Prüfung
§ 3 Nachweis des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen
§ 4 Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungsteilen
§ 5 Prüfungsteil „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“
§ 6 Qualifikationsinhalte der Prüfungsbereiche
§ 7 Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
§ 8 Gliederung des Prüfungsteils
§ 9 Situationsaufgaben im schriftlichen Teil, Bearbeitungsdauer
§ 10 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Technik“
§ 11 Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Organisation“
§ 12 Fachgespräch
§ 13 Befreiung von einzelnen Prüfungsbestandteilen
§ 14 Bewerten der Prüfungsleistungen und Ermitteln der Gesamtnote
§ 15 Bestehen der Prüfung
§ 16 Zeugnisse
§ 17 Wiederholung der Prüfung
§ 18 Übergangsvorschriften
§ 19 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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